Besondere Ehrung beim diesjährigen Frühjahrskonzert des Jugendblasorchesters

Gelungene Überraschung für einen Tubaspieler mit großem Herzen

Während das Frühjahrskonzert des Jugendblasorchesters sich mit dem Steigermarsch dem Ende näherte, gab es noch ein vom Veranstalter so nicht geplantes emotionales Event.

Von Karl Seidel

Staßfurt ● Heidemarie Hofmann, Ortsbürgermeisterin von Hecklingen und Mitglied des Staßfurter Stammtisches Ehrenamt, betrat die Bühne. Sie erläuterte zunächst, dass der Stammtisch im Auftrag von Oberbürgermeister Sven Wagner aus dessen privaten Bezügen monatlich einen Einwohner für dessen herausragendes ehrenamtliches Engagement mit einem Blumenstrauß ehrt. In diesem Monat sollte der Strauß an den Tubaspieler des Orchesters, Philipp Uta, während des Konzertes übergeben werden. Philipp, 2001 geboren, ist seit 2010 Mitglied des Jugendblasorchesters und seit 2020 stellvertretender Vorsitzender des Vereins. In der Pandemiezeit im April / Mai 2020 hat er zusammen mit seinem Orchesterleiter Peter Roskoden Konzerte vor Senioren- und Pflegeheimen gegeben. Da die beiden wegen Corona nicht in die Heime durften, platzierten sie sich davor und erfreuten mit ihrer Musik die Heimbewohner und das Personal.

2021 spielten sie auch vor dem Staßfurter Ameos-Klinikum. Die Aktionen sprachen sich schnell herum – die „Volksstimme“ und die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichteten darüber. So wurden sie im gesamten Salzlandkreis mit Konzerten in Aschersteben, Giersleben, Hecklingen, Schönebeck und Güsten aktiv und fanden auch außerhalb des Kreises Nachahmer. Eine Weihnachtstournee führte beide durch den gesamten Salzlandkreis. Das Jugendblasorchester wurde u.a. deshalb zum Verein des Jahres vom Ostdeutschen Sparkassenverband gewählt und erhielt auf dem Konzert am vergangenen Sonnabend den Kulturpreis des Salzlandkreises. Der OB und der Stammtisch waren der Meinung, dass Philipp Uta, der diese Konzerte ehrenamtlich ausführte, auch noch eine persönliche Ehrung verdient hätte.

Quelle: General-Anzeiger Staßfurt vom 23.04.2022, S. 1.

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